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Die Schützen und Waffenbesitzer demonstrieren Einigkeit

15.05.2018

Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz appelliert an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats und an das Parlament, in der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie entscheidende Anpassungen vorzunehmen oder die Botschaft des Bundesrats als Ganzes zurückzuweisen.

Am 14. und 15. Mai berät die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ins Schweizer Recht. Für die Schweizer Schützinnen und Schützen sowie für die Waffenbesitzer steht an diesen beiden Tagen viel auf dem Spiel. Der vom Bundesrat Anfang März veröffentliche Bundesbeschluss für ein neues Waffengesetz stellt die Zukunft des ausserdienstlichen Schiessens, des Schiesssports sowie der Waffenbesitzer in Frage. Auf diese Gefahren haben zahlreiche Schiesssport- und Waffenverbände bereits mehrfach hingewiesen. Nun rufen die in der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) vereinten Verbände und Organisationen die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats auf, gemeinsam eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden.
Die IGS ist überzeugt, dass eine Rückweisung der bundesrätlichen Botschaft und damit das Festhalten am bestehenden Waffengesetz das Schengen-Abkommen nicht gefährden würde. Alternativ können im Vorschlag des Bundesrats gewisse Korrekturen vorgenommen werden, mit welchen die Tradition des Waffenbesitzes und des (ausserdienstlichen) Schiessens in der Schweiz bewahrt werden kann. Entsprechende Anträge wurden von Mitgliedern der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats bereits anlässlich der ersten Sitzung vom 10. April angekündigt. Die IGS appelliert nun an die Kommissionsmitglieder, die Botschaft entweder zurückzuweisen oder die beantragten Anpassungen in den Gesetzesentwurf einfliessen zu lassen. Damit könnte ein Referendum und damit eine mögliche Schicksalsabstimmung über das Schengen-Abkommen verhindert werden. Ein Referendum ist für alle Mitglieder der IGS das letzte Mittel, auf das sie gerne verzichten, wenn ihnen Bundesrat und Parlament entgegenkommen. Die IGS ist überzeugt, dass mit den von ihren Mitgliedern angeregten Anpassungen die EU-Waffenrichtlinie durch die Schweiz erfüllt und dass die EU die Schweizer Gesetzgebung akzeptieren wird.
In der Diskussion um den Bundesbeschluss geht es nicht nur um waffenrechtliche Bestimmungen, sondern um einen Paradigmenwechsel im Verhältnis von Staat und Bürger. Mit dem neuen Waffengesetz müsste der Bürger zukünftig dem Staat beweisen, dass er unschuldig ist und seine Waffe legal besitzt. In der Schweiz ist es jedoch bewährte Tradition, dass der Staat dem Bürger seine Schuld beweisen muss. Bis anhin hat der Schweizer Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern vertraut und ihre Mündigkeit anerkannt. Dieser Grundsatz wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf auf den Kopf gestellt. Für die IGS ist es von grösster Wichtigkeit, dass vom Grundsatz des mündigen Bürgers nicht abgewichen wird.
Die IGS hat anlässlich der Schengen-Abstimmung 2005 dem Bundesrat vertraut und die Vorlage nicht bekämpft. Damals versicherte der Bundesrat, dass am Schweizer Waffenrecht nicht gerüttelt werde. Nun zeigt sich, dass es sich dabei um eine leere Versprechung gehandelt hat. Das neue Waffengesetz hätte entgegen den Behauptungen des Bundesrats einschneidende Konsequenzen für den Schiesssport und für die Freiheitsrechte der Bürger. Die Mitglieder der IGS befürchten einen Präzedenzfall: Sind die Rechte der Waffenbesitzer einmal beschnitten, droht bald die nächste Verschärfung. Deshalb äussern sich auch IGS-Mitglieder, die von den jetzigen Verschärfungen nicht oder nur am Rand betroffen sind, explizit gegen den Entwurf und zeigen sich damit solidarisch. Die Mitglieder der IGS lassen sich nicht auseinanderdividieren. Schützen, Jäger, Büchsenmacher, Sammler und Waffenbesitzer demonstrieren Einigkeit und kämpfen gemeinsam für eine Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, die die Rechte der Bürger schützt, die das Verständnis von Bürger und Staat nicht auf den Kopf stellt und die das ausserdienstliche Schiesswesen nicht in seinen Grundfesten erschüttert.

Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS)
Die IGS setzt sich für die Anliegen aller Schützinnen und Schützen sowie des Schiesswesens in der Schweiz ein. In der IGS sind alle Verbände vertreten, die sich dem Schweizer Schiesssport verschrieben haben und diesen erhalten und fördern wollen. Die IGS setzt sich zusammen aus den folgenden 17 Verbänden und Organisationen: Eidg. Armbrustschützen-Verband, Interessengemeinschaft Schweizer Waffensammler, JagdSchweiz, PROTELL, Schweizerischer Büchsenmacherverband, Swiss Clay Shooting Federation, Schweizerische Offiziersgesellschaft, Schweizer Schiesssportverband, Schweizer Verband für Dynamisches Schiessen, Schweizerischer Zeiger- und Anlagewarteverband, USS Versicherungen, Verband Schweizer Vorderladerschützen, Verband Schweizerischer Schützenveteranen, Schweizer Bogenschützenverband, Schweizer Matchschützenverband, Verein Schweizer Metallsilhouetten-Schützen, Veteranenbund Schweizer Sportschützen. Präsidiert wird die IGS von Luca Filippini, Präsident des Schweizer Schiesssportverbands.

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