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Stellungnahme JagdSchweiz zur Teilrevision Eidg. Jagdgesetz

01.03.2018

Der Gesetzesvorschlag zur Teilrevision des Jagdgesetzes bietet eine gute Grundlage, ein praktikables und effizientes Management geschützter Arten sicherzustellen. Die Handlungsfähigkeit der Kantone wird gestärkt. Bei der Jagdplanung sollen die örtlichen Verhältnisse und die Anliegen der verschiedenen Akteure berücksichtigt werden. Jagdfähigkeit und die Jagdberechtigung werden klar getrennt. Die Jagdberechtigung bleibt in der Kompetenz der Kantone. Information, Bildung und Forschung erhalten einen klaren Rahmen.
Nach unserer Beurteilung lässt der Gesetzesvorschlag aber in einzelnen Bereichen einen relativ grossen und unklar definierten Handlungsspielraum offen. Das zuständige Departement sollte daher, gleichzeitig mit der Parlamentarischen Beratung der Gesetzesvorlage, auch den Vorentwurf der Bundesverordnung vorzulegen.