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Positionen

Grossraubwild

09.05.2012

JagdSchweiz hat gemäss Statuten und Leitbild den Auftrag, die freilebende Tierwelt und ihre Lebensräume zu erhalten und zu fördern. Wir setzen uns für die Erhaltung der Artenvielfalt und die massvolle Nutzung der Wildtierbestände ein.

 

Schon im Jahr 2001 hielt die Internationale Jagdkonferenz in Luzern, an welcher der Schweizer Patentjäger- und Wildschutzverband (SPW) und der Allgemeine Schweizerische Jagdschutzverband (ASJV) teilnahmen, in ihrer Schlusserklärung fest, dass die Rückwanderung von Grossraubwild in ihre ehemaligen Lebensräume begrüsst wird. Die neu entstehenden Raubtierpopulationen dürfen – wie alle anderen Wildtierpopulationen – eine tragbare Dichte nicht übersteigen. Korrigierende Eingriffe müssen möglich sein.

 

JagdSchweiz akzeptiert das Vorkommen von Grossraubwild in der Schweiz, sofern die Tiere selber einwandern und die Lebensräume auf natürliche Weise wiederbesiedeln. Wir setzen uns dafür ein, dass der Abschuss von schadenstiftenden Einzeltieren und die Regulation der Bestände, auch zum Schutz der Schalenwildbestände, möglich sind. Für die Regulierung der Bestände darf im Falle der drei Grossraubtiere Luchs, Wolf und Bär der Blickwinkel nicht auf die Schweiz eingeengt werden. Vielmehr ist die Erhaltung dieser Arten auf das Verbreitungsgebiet ihrer Gesamtpopulationen zu konzipieren. Es handelt sich in der Tat um weit wandernde Tierarten, und diesem Umstand muss auch bei ihrem Schutz, bei ihrer Erhaltung und bei ihrem Management Rechnung getragen werden.

 

Die nationalen Managementkonzepte für Grossraubtiere teilen die Schweiz schon heute in verschieden Kompartimente auf, um die Bestände in den einzelnen Regionen zu überwachen und den Einfluss der Grossraubtiere unter anderem auf die jagdliche Planung sowie die Erhaltung der Artenvielfalt zu berücksichtigen. Wenn die geänderte eidgenössische Jagdverordnung in Kraft getreten ist, werden diese Managementkonzepte den neuen gesetzlichen Bedingungen anzupassen sein.

 

Mit der Anmeldung eines Vorbehaltes zur Berner Konvention und der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass der Abschuss von schadenstiftenden Einzeltieren und die Regulation von Grossraubwildbeständen zur Erhaltung intakter Schalenwildpopulationen vereinfacht und beim Wolf überhaupt ermöglicht wird.

 

JagdSchweiz hat sich für diese Änderungen, zusammen mit der Parlamentariergruppe „Jagd und Biodiversität“ erfolgreich eingesetzt und wird diesen Weg weiter konsequent verfolgen.

 

Es ist nicht korrekt, wenn im Zusammenhang mit den 4G-Gesprächen davon gesprochen wird, dass JagdSchweiz mit dieser Politik den regionalen Jagdorganisationen in den Rücken gefallen ist. Im Gegenteil: Mit den 4G-Gesprächen wurde zwischen den interessierten Organisationen eine Plattform geschaffen, um in Zukunft auftretende Probleme gemeinsam anzugehen, statt sich vor Gericht zu streiten. Die Naturschutzorganisationen haben in den Gesprächen den Nutzen und den Zweck der Jagd im Allgemeinen und der Regulation der Grossraubtiere im Speziellen zugestimmt.

 

JagdSchweiz wird die von einzelnen Gruppen geforderte Eliminierung von Grossraubtieren in der Schweiz nicht unterstützen können. Diese Forderung widerspricht sowohl Statuten und Leitbild von JagdSchweiz, als auch der Förderung der Biodiversität.

 

Andwil, 9. Mai 2012 / Hanspeter Egli, Präsident JagdSchweiz